Vertragsbedingungen Mietwohnwagen

  1. Der Vermieter überlässt dem Mieter zur zeitbegrenzten Nutzung einen Mietwohnwagen auf dem Campingplatz "Camping Am Kluger See".
    Das Mietobjekt wird vom Vermieter eingewiesen. Bei Beginn des Mietverhältnisses wird eine gemeinsame Übergabe vom Mietwohnwagen und Inventar durchgeführt, die von den Parteien zu bestätigen ist. Dem Mieter wird eine Erklärung über die Mängelfreiheit des Mietwohnwagens übergeben, die er spätestens am Abend des selbigen Tages unterzeichnet in der Rezeption abzugeben hat. Vom Mieter festgestellte eventuelle Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Mietwohnwagens vorliegen, sind aufzuführen.
    Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
  2. Die Belegung der Mietwohnwagen beträgt höchstens 4 Personen (2 Erwachsene und 2 Kinder), die jeweils anzumelden sind. Abweichungen hiervon sind nicht zulässig.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Besucher vor dem Betreten des Platzes sich zunächst in der Rezeption anmelden. Für Besucher gelten die Preise der gültigen Preisliste für Tages- und Übernachtungsgäste.
  4. Die Mietwohnwagen sind komplett für 4 Personen ausgestattet.
  5. Das Mindestalter des Mieters (Hauptmieter) beträgt 18. Jahre. Es erfolgt keine Vermietung an Gruppen.
  6. Die Mietpreise richten sich nach der Preisliste und beinhalten die aktuellen Personengebühren.
  7. Die Miete ist in Höhe von 25% des Gesamtpreises bei Anmietung fällig. Die Zahlung ist spätestens bei Mietvertragsabschluss fällig und gilt als verbindliche Reservierung. Der voraussichtliche Endpreis ist spätestens 30 Tage vor Anreise (Mietbeginn) auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
  8. Bei Schlüsselübergabe für den Mietwohnwagen ist eine Kaution in Höhe von 100,00 € in bar unverzinslich zu hinterlegen, die quittiert und bei vertragsgemäßer Rückgabe des Mietwohnwagens zurückerstattet wird.
  9. Bei verspäteter Anreise oder früherer Abreise als gebucht, werden die reservierten Tage in voller Höhe (d. h. inklusive aller Gebühren) berechnet.
  10. Ein Rücktritt des Mieters ist jederzeit bis zu 2 Monaten vor Mietbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € möglich. Er hat schriftlich zu erfolgen.
    Rücktrittsgebühren betragen in der Regel pro Buchung und Rücktritt

    - bis zu 8 Wochen vor Mietbeginn 10% des Gesamtpreises
    - bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises
    - bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises
    - ab 2 Wochen oder kürzer vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises.

    Der Vermieter ist berechtigt, von der Buchung zurückzutreten, wenn die Platzordnung nicht beachtet wird oder sich der Mieter vertragswidrig verhält und nach Abmahnung dieses Verhalten nicht ändert. Im Übrigen ist der Vermieter berechtigt aus betrieblichen Gründen Umbuchungen vorzunehmen, über die der Mieter umgehend in Kenntnis gesetzt wird. Wird die Buchung infolge bei Buchungszeitpunkt nicht voraussehbarer höhrerer Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, steht sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter das Recht zu, die Buchung zu kündigen. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwohnwagen pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Alle Fenster und Türen sind bei aufkommenden Wind und/ oder Regen sowie beim Verlassen des Mietwohnwagens ordnungsgemäß zu verschließen, um Wasserschäden und Fensterbruch zu vermeiden. Der Mietwohnwagen ist in ordnungsgemäßem Zustand besenrein zu verlassen. Eine Abnahme erfolgt durch den Platzwart. Die Endreinigung ist ausschließlich durch den Platzwart auszuführen und wird im Mietwohnwagen mit 30,00 € berechnet.

    Folgende Reinigungsarbeiten sind im Mietwohnwagen vom Mieter selbst zu erledigen:

    - Geschirr abspülen,
    - Betten abziehen,
    - Müll entsorgen,
    - Wassertank ablassen,
    - Kühlschrank leeren,
    - Toilettenkassette leeren und reinigen.

    Bei Nichterledigung wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten.
     
  11. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietwohnwagen und Inventar. Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Für fehlende oder beschädigte Inventargegenstände hat der Mieter in Höhe des Anschaffungspreises Ersatz zu leisten. Beschädigungen am Mietwohnwagen werden vom Platzwart behoben und die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Soweit die Kaution ausreicht, werden diese Schadenersatzbeträge mit der Kaution verrechnet.
  12. Bettbezüge und -laken sowie Hand- und Geschirrtücher sind im Mietwohnwagen vom Mieter mitzubringen oder können gegen Gebühr an der Rezeption ausgeliehen werden (Vorbestellung erforderlich).
  13. Dieser Vertrag ist in zweifacher Ausfertigung erstellt. Beide Exemplare sind innerhalb von 7 Tagen zu unterzeichnen und einer der beiden Verträge an den Vermieter zurückzusenden. Mit Unterzeichnung des Vertrages, Rücksendung an den Vermieter und der Eingang der vereinbarten Zahlung ist der Vertrag für beide Parteien verbindlich. Sollte der Mieter seinen Verpflichten nicht nachkommen, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.
  14. In allen Mietwohnwagen ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird die Kaution als Reinigungspauschale einbehalten.
  15. Haustiere sind in den Mietwohnwagen grundsätzlich nicht gestattet.
  16. Die Platzordnung von "Camping Am Kluger See" ist einzuhalten.

Hinweis: Die Mietwohnwagen sind nicht behindertengerecht eingerichtet und bieten keine entsprechenden Zugänge.